UnRecht |
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Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitslosmeldung Auto und Alg II - 102 PS sind erlaubt Wilde Ehe? ALG II trotz Partnereinkommen! Karlsruhe stellt klar: Wohngemeinschaften sind keine Bedarfsgemeinschaften Ich kündige. Mündlich reicht nicht! Kollegin angemacht? Fristlose Kündigung! Immer Rückzahlung einer Sonderzahlung bei Kündigung? Kommt drauf an! Fristlose Entlassung nach Kritik? Eher nicht. Rausschmiss zum zweiten? "Neue" Gründe müssen her! Beihilfen für Brillen? Vielleicht … Kürzungen wegen "verspäteter" Arbeitslosmeldung? Umstritten! (Zu) lange krank? Kein Geld für entgangenen Urlaub! Rückzahlung der Fortbildungskosten? Nicht bei Kurzeinsatz! Arbeitsbeginn auf Wunsch? Ist machbar! Kein Geld fürs Telefonieren von der Agentur für Arbeit! Neue Ehe - neues Glück? Und weg ist der Job bei der Kirche! Sperrzeit wegen handschriftlicher Bewerbung? Nicht immer! Berufschule ist Arbeitszeit! Hin- und zurück auch! Privatschule statt staatlicher Berufsschule? Kann für den Chef teuer werden Schule geschwänzt? Fristlose Kündigung ist drin! Nix gut deutsch? Kündigung automatisch nicht geht! Private E-Mails trotz Verbot = fristlose Kündigung Fahrtenschreiber verstellt? Und weg ist der Job! Zwang zur Übernahme von Azubis? Gibt es nicht! Pflicht zum Schutz vor Mobbing Tarifvertrag nur Vollzeitbeschäftigte? So nicht! Nachträgliche Verlängerung bringt Arbeitslosengeld Lappen weg + Job weg = Lohn vom Staat? Fristlos entlassen? Resturlaub ist Geld wert! Frühzeitige Arbeitslosmeldung? Rechtlich unzureichend bestimmt! Billich Prothese will ich nich! Wie krank sind Sie denn? Das hat den Chef nicht zu interessieren! Mehrfachfahrten zum Job nicht steuerlich absetzbar Anschlussbefristung? Ist nicht! Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen Keine Zulassung - keine Kostenübernahme! Keine Wahlfreiheit bei der Reha Kostenübernahme bei erfolgreicher Therapie Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen Vorstellungstermin vergessen? Drei Monate kein Geld! Ablehnung einer Trainingsmaßnahme? "Fachlich" im Zeugnis reicht nicht Anspruch auf Teilzeit für Schwerbehinderte Lebenspartnerschaft bringt Ortszuschlag Boss zu Recht angezeigt? Job trotzdem weg! Nur ein bisschen Klauen? Futsch ist der Job! Grundlose Befristung nicht drin! Kündigungsschutzklage schützt vor Arbeit nicht! Arbeitslosenhilfe und Lebensversicherung geht nicht Zuschuss von Sozialamt bei Zuzahlungen
Heiße Drähte im Büro Lohn unter Sozialhilfe? Finden Richter richtig! Arbeitslose müssen Kirchensteuern zahlen Höhere anrechnungsfreie Nebeneinkommen für Empfänger von Lohnersatzleistungen möglich! |
Schwerpunkt: MobbingMobbing ist ein Phänomen, das leider in Unternehmen zum betrieblichen Alltag gehört. Die Urteile zeigen, dass auch Chefs ihren Arbeitsplatz verlieren können, Übergriffe genau beschrieben werden müssen und unter bestimmten Umständen nach einer Kündigung die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld geringer ausfallen kann. Wir haben drei Urteile zu diesem Thema:
Sperrzeiten wegen verspäteter ArbeitslosmeldungGegenüber Arbeitlosen, insbesondere vormaligen Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen werden häufig Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitslosmeldung verhängt. Diese Kürzungen des Arbeitslosengeldes sind nicht in jedem Fall berechtigt, wie folgende Urteile zeigen:
Auto und Alg II - 102 PS sind erlaubtWer Arbeitslosengeld II bezieht muss sein Auto nicht verkaufen, wenn es sich um ein angemessenes Modell handelt. Das hat das Sozialgericht Aurich in einem veröffentlichten Beschluss entschieden. Wilde Ehe? ALG II trotz Partnereinkommen!Das Sozialgericht Düsseldorf (Az.: S 35 So 28/05) hat entschieden, dass unter bestimmten Umständen das Einkommen des Partners bei unverheirateten Paaren bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II (ALG II) nicht herangezogen werden darf. Die bisherige Vorgehensweise bei der Berechnung des ALG II wurde als rechtswidrig eingestuft. Das Gericht begründete sein Urteil u.a. mit einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Zugleich stellten die Richter klar, dass eine Anrechnung nur dann zulässig ist, "wenn zwischen den Partnern so enge Bindungen bestehen, dass von ihnen eine gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann." Davon könne aber nicht in jedem Fall ausgegangen werden. Karlsruhe stellt klar: Wohngemeinschaften sind keine BedarfsgemeinschaftenDer "Datensucht" der Bundesagentur für Arbeit hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen ersten Riegel vorgeschoben. Worum geht es? Ich kündige. Mündlich reicht nicht!Eine von einem Beschäftigten mündlich ausgesprochene Kündigung ist nichtig. Die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben, um Mitarbeiter vor voreiligen und unüberlegten Kündigungen zu schützen. Feste druff? Job wech!Wer bei einer Schlägerei unter Kollegen mitmischt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Auch wenn ein anhängiges Strafverfahren "wegen geringer Schuld" eingestellt wurde. Nach Ansicht der Richter reicht die "Wahrung des Betriebsfriedens" als Grund für die Entlassung aus. Kollegin angemacht? Fristlose Kündigung!Wer seine Kollegin "monatelang sexuell durch körperliche Berührungen und Bemerkungen" belästigt, kann im Regelfall ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden. Immer Rückzahlung einer Sonderzahlung bei Kündigung? Kommt drauf an!Wer einer Sonderzahlung in Höhe eines Monatsgehalts zum Jahresende unter der Auflage bekommt, den Betrieb bis zum 30. Juni des Folgejahres nicht zu verlassen, wird in unzulässiger Weise in seiner Berufsfreiheit eingeschränkt. Eine Kündigung ist vielmehr bereits nach drei Monaten möglich und zurückgezahlt muss dann auch nicht. Fristlose Entlassung nach Kritik? Eher nicht.Beschäftigten, die Zustände in der Firma kritisieren, kann deswegen nicht einfach gekündigt werden. Rausschmiss zum zweiten? "Neue" Gründe müssen her!Ein Unternehmen, dass vor dem Arbeitsgericht mit seinem Kündigungsbegehren gescheitert, muss in einem "zweiten Versuch" neue Gründe nachweisen. Eine Wiederholung der "alten Argumente" reicht nicht, da diese bereits gerichtlich geprüft und verworfen worden sind. Beihilfen für Brillen? Vielleicht …Sozialämter müssen Beziehern von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetze (BSHG) auch nach der sog. Gesundheitsreform Beihilfen für Brillengläser gewähren. Das Verwaltungsgericht Hannover führte aus, dass Brillengläser in der Regel zu teuer sind, um sie aus den Mitteln für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt zu bezahlen.
ABER: Für Brillengestelle gibt es keine Zuwendungen; hier müssen die kostenlosen Modelle genommen werden. Kürzungen wegen "verspäteter" Arbeitslosmeldung? Umstritten!Seit Juli 2004 müssen sich alle unverzüglich bei der Agentur für Arbeit melden, wenn sie von der Kündigung bzw. dem Ende des Arbeitsverhältnisses erfahren. Ansonsten sind Kürzungen bis zu 1.500 Euro möglich. Das hat nun das Sozialgericht Frankfurt/Oder in Zweifel gezogen. Das Gericht machte verfassungsrechtliche Bedenken geltend und sah den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als verletzt an. Nach seiner Ansicht wird ggf. die im Grundgesetz verankerte Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) verletzt, die auch für das Arbeitslosengeld gelte. Es hat das Bundesverfassungsgericht ersucht, eine Klärung herbeizuführen. Eine besondere Problematik ergibt sich bei befristeten Arbeitsverhältnissen. Eine Packerin hätte sich
frühestens drei Monate vor Ende des Vertrags melden müssen, tat dies aber erst elf Tage vor Ablauf der Vereinbarung. Das Sozialgericht Aachen wies daraufhin, dass das Gesetz nichts darüber aussagt, wann dieser Personenkreis sich
spätestens melden müsse. Das Gericht wies die Kürzung des Arbeitslosengeldes um 1.050 Euro zurück. Es nannte es "nicht nachvollziehbar, inwieweit es zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten erforderlich und geeignet sein soll, dass sich der Arbeitslose genau an einem bestimmten Tag - drei Monate vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, nicht früher und nicht später - arbeitslos melden soll." Zudem wurde dem Gesetzgeber in der Urteilsbegründung ein Armutszeugnis ausgestellt. So sei dem Gesetz "nichts zu entnehmen, was zur Erhellung beiträgt." Und: "Es steht daher zu vermuten, dass der Gesetzgeber übersehen hatzu regeln, bis wann spätestens die Meldung zu erfolgen hat." Dieses "gesetzgeberische Versäumnis", so das Gericht abschließend, biete keine Grundlage für eine Kürzung des Arbeitslosengeldes und einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechte. (Zu) lange krank? Kein Geld für entgangenen Urlaub!Wer länger krank ist und deshalb seinen Urlaub nicht nehmen kann, hat keinen Anspruch auf einen geldwerten Ausgleich. Wenn bedingt durch eine Erkrankung der Jahresurlaub nicht bis zum 31. März des Folgejahres angetreten werden kann, verfällt dieser. Schließlich diene der Urlaub der Erholung, meinte das Gericht. Rückzahlung der Fortbildungskosten? Nicht bei Kurzeinsatz!Die Rückzahlungspflicht der Kosten für eine Fortbildung besteht in aller Regel nicht, wenn statt des Beschäftigten das Unternehmen kündigt und nach kurzer Zeit entlässt. Schließlich müsse der Mitarbeiter nicht dafür einstehen, dass sich das Investment für die Firma rechne. Arbeitsbeginn auf Wunsch? Ist machbar!Die Arbeitszeitverteilung muss die Wünsche von Beschäftigten berücksichtigen, die ihre Arbeitszeit verkürzen wollen. Wenn der Betriebsablauf nicht behindert wird, sind auch Abweichungen vom regulären Arbeitsbeginn hinzunehmen. Kein Geld fürs Telefonieren von der Agentur für Arbeit!Die Kosten für telefonische Bewerbungen gehören nicht zu den Bewerbungskosten von Arbeitslosen und werden daher von der Bundesagentur für Arbeit nicht erstattet. Neue Ehe - neues Glück? Und weg ist der Job bei der Kirche!Ein kirchlicher Arbeitgeber kann von seinen Funktionsträgern die Einhaltung der religiösen Grundsätze, in diesem Fall der katholischen Sittenlehre erwarten. Damit war die Kündigung eines Kirchenmusikers rechtmäßig, der sich wieder verheiratet hatte. Sperrzeit wegen handschriftlicher Bewerbung? Nicht immer!Eine handschriftliche Bewerbung, die höflich und sachlich formuliert ist und zudem noch alle für die angeschriebene Firma wichtigen Informationen enthält, rechtfertigt nicht automatisch eine Sperrzeit. An Bewerbungen für eine Facharbeitertätigkeit sind andere Ansprüche zu stellen als an eine Bewerbung für eine Führungsposition. Berufschule ist Arbeitszeit! Hin- und zurück auch!Die Zeit in der Berufsschule ist für Auszubildende Arbeitszeit. UND: Auch die Berufsschulpausen und die Wege hin- und zurück sind bei der vertraglich geregelten wöchentlichen Arbeitszeit anzurechnen. Hunger? Steuerlich absetzbar!Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen zählen zu den besonderen Ausbildungskosten und können daher von Auszubildenden wie auch Ausgaben für Arbeitsmittel, Fachbücher und Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle als Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Nicht vergessen: Belege aufheben! Privatschule statt staatlicher Berufsschule? Kann für den Chef teuer werdenWenn ein Unternehmen von Auszubildenden verlangt, dass sie statt zur staatlichen Berufsschule auf eine Privatschule gehen müssen, muss es auch alle entstehenden Kosten übernehmen. Schule geschwänzt? Fristlose Kündigung ist drin!Wer häufig einen großen Bogen um die Berufsschule macht und auch noch mehrfach deswegen abgemahnt worden ist, kann fristlos entlassen werden. Kleine Einschränkung: Zuvor muss mit pädagogischen Mitteln alles für einen regelmäßigen Schulbesuch unternommen werden. Nix gut deutsch? Kündigung automatisch nicht geht!Mangelhafte Deutschkenntnisse erlauben nicht automatisch eine Kündigung. Vielmehr müssen u.a. die jeweiligen betrieblichen Auswirkungen belegt werden. Außerdem ist die für die Kündigung erforderliche negative Zukunftsprognose nachzuweisen. Private E-Mails trotz Verbot = fristlose Kündigung Beschäftigten, die trotz eines ausdrücklichen Verbots private E-Mails vom Arbeitsplatz aus verschicken, kann fristlos ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Eine "exzessive Privatnutzung firmeneigener Systeme" stellt nach Ansicht der Arbeitsrichter aus Frankfurt am Main einen "schwerwiegenden Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten" dar. Fahrtenschreiber verstellt? Und weg ist der Job!Wer den Fahrtenschreiber im Dienstwagen manipuliert, macht sich strafbar und kann fristlos gekündigt werden. Zwang zur Übernahme von Azubis? Gibt es nicht!Ein Ausbilder kann frei entscheiden, ob er Auszubildende nach der Abschlussprüfung in ein Arbeitsverhältnis übernimmt. Es besteht kein Anrecht auf Schadensersatz auf die bei Nichtübernahme entgangene Vergütung, selbst wenn ein Auszubildender eine Verletzung des Ausbildungsvertrags geltend macht. Pflicht zum Schutz vor MobbingFirmen müssen Mitarbeiter vor Mobbing-Attacken schützen. Mobbing sind z.B. tätliche Angriffe, abschätzige Behandlung und Beleidigungen, aber auch schon der Ausschluss von Gesprächen und anderen Formen der Kommunikation. Die Verantwortlichen im Betrieb müssen Sorge tragen, dass Beschäftigte nicht auf diese Art und Weise von Kollegen oder Vorgesetzten behandelt werden. Tarifvertrag nur Vollzeitbeschäftigte? So nicht!Tarifliche Regelungen, die Teilzeitbeschäftigte ausdrücklich ausschließen, verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot. Nachträgliche Verlängerung bringt ArbeitslosengeldEine nachträgliche Verlängerung des Arbeitsverhältnisses kann das Anrecht auf Arbeitslosengeld begründen. Eine Frau war entlassen worden, bevor sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt hätte. Später wurde die fristlose in eine ordentliche Kündigung zum Monatsende umgewandelt. Es ist also unerheblich, ob die Bedingungen für Leistungen bereits bei der Beantragung oder erst nach einem späteren Urteil oder Vergleich erfüllt werden. Lappen weg + Job weg = Lohn vom Staat?Wem zu Unrecht der Führerschein entzogen wird und dann den Job verliert, dem muss der Staat den Verdienstausfall ersetzen. Fristlos entlassen? Resturlaub ist Geld wert!Wird jemand fristlos entlassen, muss der noch bestehende Resturlaub durch eine Geldzahlung ausgeglichen werden. Der Umweg über eine Freistellung bei einer gleichzeitigen Verrechnung mit Urlaubsansprüchen ist unzulässig. Schließlich kann man einerseits nicht fristlos kündigen und andererseits mit einer Freistellung so tun, als bestände das Arbeitsverhältnis fort. Frühzeitige Arbeitslosmeldung? Rechtlich unzureichend bestimmt!Die Pflicht zur unverzüglichen Arbeitslosmeldung ist bei befristet Beschäftigten gesetzlich nicht hinreichend konkretisiert worden. Wer sich innerhalb von sieben Wochentagen bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet, handelt im Sinne des Gesetzes unverzüglich. Eine Minderung des Arbeitslosengelds wegen verspäteter Meldung ist daher nicht zulässig. Außerdem kann eine Verzögerung gerechtfertigt sein, wenn eine Chance auf Weiterbeschäftigung bestehe. Billich Prothese will ich nich!Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf eine technisch hochwertige Prothese, wenn diese im Alltag Vorteile bei den auszugleichenden Einschränkungen wie beim Gehen, Stehen und Laufen bringt. Wie krank sind Sie denn? Das hat den Chef nicht zu interessieren!Wer krank ist, muss seiner Firma die Art der Krankheit nicht nennen. Befristet? Nur schriftlich!Wird nach einer Kündigung ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf des Kündigungsschutzprozesses vereinbart, so muss das schriftlich erfolgen. Ersatzkraft für mehr TeilzeitArbeitgeber müssen eine Ersatzkraft einstellen, wenn ihre Einarbeitung keine wesentlichen Kosten verursacht. Ein Betriebselektriker wollte seine Arbeitszeit verringern. Das Unternehmen machte geltend, dass er jede Schicht durchgehend mit jeweils zwei Betriebselektrikern besetzen wollte. Nach bisheriger Rechtssprechung können solche organisatorischen Konzepte ein Ablehnungsgrund für die Teilzeit sein, im konkreten Fall jedoch nicht. Mehrfachfahrten zum Job nicht steuerlich absetzbarBeschäftigte können nur eine tägliche Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich geltend machen. Die bis zum Jahresende 2002 gültige Regelung, nach der zusätzliche Fahrten unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden konnten, wurde mit der Einführung der Entfernungspauschale aufgehoben. Kündigung per Fax? Ist nicht!Ein Arbeitsverhältnis kann nicht mit einem FAX gekündigt werden. Kündigungen müssen eigenhändig unterschrieben und dem Betroffenen im Original ausgehändigt werden. Anschlussbefristung? Ist nicht!Ohne sachlichen Grund ist eine Befristung unzulässig, sofern zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis mit demselben Unternehmen bestanden hat. Kein Widerruf von AufhebungsverträgenBeschäftigte können Aufhebungsverträge nicht nach den Regeln über die sog. Haustürgeschäfte widerrufen, wen der Vertrag im Personalbüro geschlossen wurde. Offen ließen die Richter, ob Arbeitnehmer generell Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind und ob Aufhebungsverträge ohne Abfindung eine entgeltliche Leistung zum Vertragsgegenstand haben - beides sind Voraussetzungen, die § 312 BGB für das Widerrufsrecht voraussetzt und die von Arbeitsgerichten bisher überwiegend abgelehnt wurden. Keine Zulassung - keine Kostenübernahme!Krankenkassen müssen die Kosten nur für Medikamente übernehmen, die in Deutschland zugelassen sind. Selbst das Arzneimittel in einem anderen EU-Land zugelassen ist, begründet dies nicht automatisch eine Verpflichtung zur Erstattung der Kosten. Keine Wahlfreiheit bei der RehaWer sich für eine Rehabilitationsmaßnahme seine "Wunschklinik" ausgesucht hat, hat keinen Anspruch auf eine Zuweisung, wenn der Leistungsträger (z.B. die Krankenkasse) keinen Vertrag mit der Klinik abgeschlossen hat. Kostenübernahme bei erfolgreicher TherapiePrivate Krankenkassen müssen die Kosten für sogenannte Außenseitermethoden übernehmen, wenn diese beim Versicherten zum Erfolg führen. Kein Widerruf von AufhebungsverträgenBeschäftigte können Aufhebungsverträge nicht nach den Regeln über die sog. Haustürgeschäfte widerrufen, wen der Vertrag im Personalbüro geschlossen wurde. Offen ließen die Richter, ob Arbeitnehmer generell Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind und ob Aufhebungsverträge ohne Abfindung eine entgeltliche Leistung zum Vertragsgegenstand haben - beides sind Voraussetzungen, die § 312 BGB für das Widerrufsrecht voraussetzt und die von Arbeitsgerichten bisher überwiegend abgelehnt wurden. |
Vorstellungstermin vergessen? Drei Monate kein Geld!Wer nur eines, auch von vielen von der Arbeitsagentur vermittelten Arbeitsangeboten nicht wahrnimmt, verliert für drei Monate seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Eine Kontaktaufnahme mit dem in der Offerte genannten Unternehmen reicht nicht aus. Ablehnung einer Trainingsmaßnahme?Sperre? JA !! Aberkennung von Arbeitslosengeld? Nein. "Fachlich" im Zeugnis reicht nichtIn einem Zeugnis muss über die fachliche Qualifikation hinausreichende Eigenschaften erwähnt werden, wenn ansonsten der Eindruck aufkäme, der Beschäftigte habe Schwächen. Dies gilt für die Formulierung "fachlich entsprach er den Anforderungen und Erwartungen in jeder Hinsicht.." Das könne in dem Sinne gedeutet werden, dass er nach anderen als fachlichen Maßstäben den Ansprüchen nicht gerecht geworden sei. Anspruch auf Teilzeit für SchwerbehinderteSchwerbehinderte haben einen Anspruch auf Teilzeit, wenn die kürzere Arbeitszeit aufgrund der Art oder der Schwere der Behinderung erforderlich ist. Dieser Wunsch ist unmittelbar umzusetzen und bedarf nicht der Zustimmung der Beschäftigungsstelle. Lebenspartnerschaft bringt OrtszuschlagDer höhere Ortszuschlag nach dem BAT ist Angestellten zu zahlen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (nach dem
LpartG) leben. Boss zu Recht angezeigt? Job trotzdem weg!Ein Beschäftigter riskiert seinen Arbeitsplatz nicht nur, wenn er seinen Chef anzeigt und dabei absichtlich oder leichtfertig falsche Angaben macht. Auch eine zu Recht eingereichte Strafanzeige kann zur Kündigung führen, wenn die Anzeige nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts eine "unverhältnismäßige Reaktion" ist. Nur ein bisschen Klauen? Futsch ist der Job!Auch ein kleiner Diebstahl kann zur Entlassung führen. Zwar müsse geprüft werden, ob im Einzelfall eine Weiterbeschäftigung zumutbar sei. Aber: "Die Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers" ist nach Einschätzung des Bundesarbeitsgerichts "stets als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung geeignet." Grundlose Befristung nicht drin!Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne sachlichen Grund ist unzulässig, wenn mit dem Mitarbeiter bereits zuvor ein Beschäftigungsverhältnis bestanden hat. Ein Mann hatte wiederholt einen zeitlich befristeten Vertrag als "Ferienarbeiter" erhalten. Der Job ist trotzdem weg, da der Chef fristgemäß vor Ablauf des der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gekündigt hatte. Denn: Kündigungsschutz besteht auch für unbefristet Eingestellte in den ersten sechs Monaten nicht. Kündigungsschutzklage schützt vor Arbeit nicht!Wer um seine Weiterbeschäftigung auf dem Rechtswege kämpft, muss eine angebotene zumutbare Tätigkeit auch dann annehmen, wenn die Auseinandersetzung in die nächst höhere Instanz geht. Es gilt also: Weiterarbeiten, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Arbeitslosenhilfe und Lebensversicherung geht nichtEine 54-jährige Arbeitslosenhilfebezieherin aus Berlin muss ihre 1992 abgeschlossene Kapitallebensversicherung auflösen und zum Verkehrswert verkaufen. Der Richter machte klar, dass Hartz I anzuwenden sei und nur vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden könne. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde zumindest die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen. |
Zuschuss von Sozialamt bei ZuzahlungenEin als Chroniker anerkannter Bezieher von Sozialhilfe hat erreicht, dass das Sozialamt ihm Hilfe zum Lebensunterhalt durch Übernahme der - den Betrag von 2,96 € im Monat übersteigenden - Kosten bei Krankheit, vorbeugende und sonstige Hilfe (z.B. Praxisgebühr, Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel sowie für Heilmittel und zu stationären Maßnahmen, Fahrtkosten) in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages bis zur Belastungsgrenze nach § 62 Abs. 1 SGB V - 35,52 € - darlehensweise zu gewähren hat. |
Heiße Drähte im BüroWer noch einen Job hat, sollte zumindest beim Telefonieren und Surfen im Büro darauf achten, dass morgen nicht der Weg zur Agentur für Arbeit droht. Ausgewählte aktuelle Urteile zeigen, was noch geht oder zur Entlassung führt. Ohne Abmahnung kein Rausschmiss Wenn Surfen ohne zeitliche Begrenzung am Arbeitsplatz generell erlaubt, darf einem Beschäftigten, der innerhalb eines Jahres 80 Stunden privat im Netz war, nicht fristlos gekündigt werden. Auch hier muss zunächst eine Abmahnung ausgesprochen werden. Wenn der Empfang privater E-Mails zur Vermeidung von Viren-Attacken mündlich untersagt worden ist, darf einer Mitarbeiterin nicht sofort gekündigt werden, wenn elektronische Post auf ihrem Firmen-PC eingeht. Vorher muss eine Abmahnung erfolgen. Private E-Mails im Büro? Job futsch! Schreibt eine Beschäftigte auf dem Firmen-PC einen Bewerbungsbrief und der Chef sieht den Ausdruck, ist eine fristlose Kündigung nicht angesagt. Nach Download und Vieltelefonieren fristlos entlassen Wer bis zu 25 Stunden in der Woche im Netz (überwiegend auf Porno- und Jagdsportseiten) surft, verliert seinen Job (bei der Bezirksregierung Hannover) fristlos. Umfangreiche Telefonate (mehr als 7.000 Einheiten in 15 Monaten), deren Gebühren der Firma nicht erstattet werden, rechtfertigen auch nach langjähriger Beschäftigung eine fristlose Kündigung. Holt sich ein leitender Angestellter mehrfach auf Kosten des Unternehmens Telefonsex und setzt dafür "Firmengelder von nicht unbeträchtlicher Höhe für private Zwecke" ein, kann er ohne Abmahnung entlassen werden. |
Lohn unter Sozialhilfe? Finden Richter richtig!Lohn weniger als der Sozialhilfesatz (z.Zt. ca. 300 Euro) ist nicht automatisch sittenwidrig. Entscheidend ist, ob Leistung und Entgelt in einem Missverhältnis stehen. Ein Leiharbeiter scheiterte mit seiner Klage. Maßstab ist für die Richter am Bundesarbeitsgericht nicht der Durchschnittslohn, sondern die Vergütung nach dem für ihn gültigen Tarifvertrag in der Leiharbeitsbranche und der ist nicht sittenwidrig. |
Fachstellungnahme von Prof. Uwe Berlit zu den Gesetzesentwürfen zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und SozialhilfeProf. Uwe Berlit (Richter am Bundesverwaltungsgericht) weist in
seiner Stellungnahme auf eine Reihe eklatanter verfassungsrechtliche
Mängel bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe hin. |
Arbeitslose müssen Kirchensteuern zahlenArbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld müssen Kirchensteuern zahlen,
auch wenn sie seit Jahren keiner Kirche mehr angehören! |
Höhere anrechnungsfreie Nebeneinkommen für Empfänger von Lohnersatzleistungen möglich! |
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Lt. Urteil des Sozialgerichtes Schleswig vom 2003-03-27 zum Aktenzeichen S 4 AL 101/01 können Arbeitslose u.a. steuerfreie Zuschläge, die zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden, auch im Rahmen der Berechnung von Nebeneinkommen nach § 141 SGB III anrechnungsfrei vereinnahmen, da die auf § 17 SGB IV beruhende
Arbeitsentgeltverordnung" Anwendung findet. |
"Der mit dem Stanz tanzt" |
Von den angeschriebenen Arbeitsämtern kamen teilweise sehr nette Antworten, aber nur knapp 20% mit dem "richtigen" Lösungsweg und Ergebnis. In der mündlichen Verhandlung vor dem SG Schleswig nahm der Prozess dann eine Wende: Der Klage wurde stattgegeben, weil nach Auffassung der Kammer der § 17 SGB IV und die hierauf beruhende"
Arbeitsentgeltverordnung" anwendbar sind, wenn es um die Berechnung von Nebeneinkommen nach § 141 SGB III geht. In den Entscheidungsgründen weist das Gericht explizit auf die offensichtlich unterschiedliche Handhabung bezüglich der Anrechnung von steuerfreien Nachtzuschlägen innerhalb der Bundesanstalt für Arbeit" hin. Für Bezieher von Nebeneinkommen nach § 141 SGB III können die Freigrenze überschreiten (vorherige Formulierung ist nicht unproblematisch), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind; vgl. hierzu auch den Wortlaut des § 1 ArEV (Arbeitsentgeltverordnung): Die entsprechenden Zuschläge müssen s t e u e r f r e i sein; diese ergeben sich aus dem § 3b EStG (Einkommensteuergesetz). Die jeweiligen Zuschläge müssen z u s ä t z l i c h zum Grundlohn gezahlt werden. Weiterhin sollte man entsprechende Vereinbarungen möglichst schriftlich in einem Arbeitsvertrag fixieren, damit es gegenüber der Arbeits- bzw. Finanzverwaltung keine Probleme gibt. Für weitere Informationen sollten sich Interessierte/Betroffene an die jeweiligen Beratungsstellen oder Arbeitsloseninitiativen ihrer Wohnorte wenden. Dies gilt besonders im Hinblick auf die Möglichkeit, im Rahmen des § 44 SGB X einen Antrag zu stellen, um frühere Verwaltungsakte bezüglich dieser Materie auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen, damit Betroffenen unberechtigt einbehaltene Lohnersatzleistungen ggf. noch nachgezahlt werden.
Abschließend noch der Hinweis, dass gegen das Urteil des Sozialgerichtes Schleswig vom 2003-03-27 zum Aktenzeichen S 4 AL 101/01 das Rechtsmittel der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen wurde. Nach meinem gegenwärtigen Kenntnisstand hat die Beklagte hiervon keinen Gebrauch gemacht. Sie dürfte wissen, warum...
Rechtsgrundlagen:
§ 141 SGB III; §§ 1,14,17 SGB IV; § 44 SGB X; § 1 ArEV; § 3b EStG
Hinweis für Interessierte:
Bitte zieht Euch die entsprechenden Gesetzestexte (Anm.: Auf aktuellen Stand achten!) aus dem Internet.
Autor: Malte Andreas Kühnert