Checkliste Einkommensteuererklärung 2004
Woran man denken sollte …
ALLGEMEINES
- Steuerbescheid des Vorjahres plus Lohnsteuerkarte(n) bzw. Lohnbescheinigungen.
Zeiten Nichtbeschäftigung sind zu begründen durch Nachweise über Lohnersatzleistungen:
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Konkursausfallgeld, Krankengeld, etc.
- Änderung der Personaldaten die noch nicht auf der Lohnsteuerkarte vermerkt sind, z. B. Heirats- oder Geburtsurkunde, Lebensbescheinigung der Kinder
- Scheidung 2004: Datum Trennung angeben
- sonstige Änderung wie Bankkonto
- Steuernummer falls kein Steuerbescheid vorliegt.
- Unterschriften (auch nichtarbeitender Ehegatte)
WERBUNGSKOSTEN
(nur bei Überschreiten Werbekostenpauschale von € 920)
- Abendkurs: Fortbildungskurs, Gebühren, Fahrtkosten etc.
- Bewerbungskosten Anzeigen, Reisekosten, etc.
- Arbeitskleidung/Arbeitsmittel: typische Berufskleidung, Fachbücher, Computer, Diktiergerät etc.
- Arbeitszimmer in der Regel nicht mehr abzugsfähig, außer bei kompletter beruflicher Nutzung oder wenn Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz stellt (Heimarbeit)
- Doppelte Haushaltsführung: Fahrtkosten, Heimfahrten, Kosten für Unterkunft am Arbeitsort. Die Begrenzung auf 2 Jahre besteht nicht mehr.
- Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte: Zeiten und Entfernung km (ein Weg)
- Fahrertätigkeit: Angaben oder Bescheinigung über die Abwesenheit vom Betriebssitz,
Fehlgelder
- Fortbildungskosten: auch bei Umschulung oder Zweitstudium (Gebühren, Fachliteratur, Schreibmaterial, Reisekosten, etc.). Ersatzleistung Dritter(Arbeitsamt) nachzuweisen
- Gewerkschaftsbeitrag/Beiträge zu Berufsverbänden, Kontoführungsgebühren.
- Prozesskosten nur wenn beruflich
- Rechtsschutzversicherung nur bei Abdeckung berufl. Risiken
- Reisekosten/Dienstreise: Fahrten, Mehraufwendungen für Verpflegung, Übernachtungskosten in nachgewiesener Höhe, Aufstellung über Reisekosten und gefahrene
km.
- Sprachkurs: Bescheinigung des Arbeitgebers
- Studienkosten - Erst- oder Zweitstudium bei beruflicher Veranlassung als Werbungskosten abzugsfähig. Sonderkosten, Fahrtkosten, Literatur, etc.
- Taxikosten, Telefonkosten, Umzugskosten
- Grundsätzlich Bescheinigung Arbeitgeber über steuerfreie Kostenerstattungen vorlegen, falls Beträge nicht auf der Lohnsteuerkarte bescheinigt sind
SONDERAUSGABEN
- Ausbildungskosten erstmalige Ausbildung: Studiengebühr, Fahrtkosten, Fachliteratur, Unterbringung, Arbeitszimmer etc.
- Schulgeld, Spenden, Ehescheidungskosten, Krankheitskosten
- Kurkosten: amtsärztliche Bescheinigung od. Beleg über Erstattung der Krankenkassen bei Pflichtversicherung
- Unterhalt bedürftiger Angehöriger: Einkünfte der unterhaltenen Person?
Pflegepauschbetrag: Nachweis über Pflegstufe II oder Schwerbehindertenausweis?
Körperbehinderung: Ausweis/Bescheid.
KINDER
- Höhe Kindergeld
- Kinder über 18 Jahre: Ausbildungsnachweise (Schul- oder Studienbescheinigung, Lehrvertrag) Nachweis über die Einkünfte und Bezüge des Kindes (Lohnbescheinigung,
Bafögbescheid)
- Kinder 18 bis 21 Jahre: Bescheinigung Arbeitsamt/Agentur, wenn Kind arbeitssuchend ist.
- Kind 18 bis 27 Jahre: Bescheinigung Arbeitsamt/Agentur wenn Kind als Ausbildungsplatz suchend gemeldet ist.
- Bei auswärtiger Unterbringung: Zeitraum der Unterbringung und Adresse.
Und
- Rentenbescheide, bzw. Rentenanpassungsmitteilung
- Kapitaleinkünfte: bei Erträge über € 1.421 (€ 2.842 bei Verheirateten) oder wenn Abzugsbeträge (Zinsabschlag) einbehalten wurde.
- Eigentum: alle Belege über Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Haus oder Eigentumswohnung
Und überhaupt im Zweifel alles vorlegen …. Abgelehnt werden kann es immer noch.
Diese Aufstellung ist unvollständig. Es wird keine Gewähr übernommen.
Klaus-Dieter Gleitze März 2005